Ferienwohnung Dahuim

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Ferienwohnung Dahuim

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 26.01.2024

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Reservierungen und Verträge bezugnehmend auf alle Unterkünfte, die unter den Marken „Fewo-Dahuim“ sowie von Andreas Reimund, Hochvogelstraße 4, 87527 Sonthofen.

Als Vertragspartner gelten volljährige, natürliche oder juristische Personen des In- und Auslandes, die als Gast oder für einen Gast einen Beherbergungsvertrag abschließen.

Als Gast bzw. Gäste gelten natürliche Personen, welche die Beherbergung in Anspruch nehmen. Der Gast ist in der Regel zugleich Vertragspartner. Als Gast gelten auch jene Personen, die mit dem Vertragspartner anreisen (z.B. Familienmitglieder, Freunde, etc.).

Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Vertragspartners und mit dem Erhalt der verbindlichen Buchungsbestätigung zustande. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt sind, diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann.

Nach Reisebeginn darf die Unterkunft nicht mehr an andere als im Vertrag genannte Personen zur Nutzung übergeben oder die Nutzung abgetreten werden, es sei denn, dies wird zwischen den Parteien schriftlich festgelegt. Bis zum Reisebeginn kann der Vertragspartner verlangen, dass dritte Personen in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintreten. In diesem Fall haften der bisherige Vertragspartner sowie der neue Gast gesamtschuldnerisch für den Mietpreis, sowie mögliche entstandene Mehrkosten.

§ 2.1 Preise

Mit der verbindlichen Buchungsbestätigung ist der Vertragspartner verpflichtet, den ausgewiesenen Preis zu zahlen. Für die Buchung verbindlich ist nur der in dieser Bestätigung ausgewiesene Gesamtpreis.

Preisnachlässe und/oder Sonderangebote können nachträglich nicht mehr genutzt werden, wenn die Buchungsbestätigung versandt worden ist. Diese müssen bei der Buchung genannt (per Telefon) oder eingegeben (per Internet) werden.

Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer soweit nicht anders angegeben.

Erhöht sich zwischen Vertragsabschluss und Anreise aufgrund geänderter gesetzlicher Vorschriften die Mehrwertsteuer, so erhöht sich auch der Gesamtpreis um den entsprechenden Prozentsatz.

Ändert sich zwischen Vertragsabschluss und Anreise der in Sonthofen geltende Kurbeitrag, so ändert sich auch der Gesamtpreis entsprechend.

Vor Anreise ist eine vorher vereinbarte Anzahlung in voller Höhe und termingerecht bezahlt werden.

§ 2.2 Vertragsabschluss

Über die Webseite www.fewo-dahuim.de präsentiert der Vermieter eine Unterkunft und ermöglicht es diese zu buchen.

Kann die gewünschte Unterkunft in dem gewünschten Zeitraum bereitgestellt werden, erhält der Vertragspartner vom Vermieter die Möglichkeit diese direkt online und verbindlich zu buchen. Auch eine persönliche Buchung z.B. per Telefon oder E-Mail ist möglich.

Der Beherbergungsvertrag kommt mit Erhalt der verbindlichen Buchungsbestätigung zustande und verpflichtet den Vertragspartner rechtskräftig zur Zahlung. Die Buchungsbestätigung stellt gleichzeitig die Pro Forma Gesamtrechnung und den Beherbergungsvertrag dar. Mit dem Vertragsabschluss akzeptiert der Vertragspartner die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Bei groben Verstößen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Hausordnung des Beherbergungsbetriebs ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen.

Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung der Mietsumme oder eine Entschädigung besteht nicht (s. § 2.5).

 

§ 2.3 Zahlungen und optionale Kaution

Der Vertragspartner ist verpflichtet bei Vertragsabschluss eine Anzahlung in Höhe von 50% der Gesamtsumme zu leisten. Die Restzahlung ist bei Anreise fällig. Wenn zwischen Vertragsabschluss und Reiseantritt weniger als 7 Tage liegen, ist der Gesamtbetrag bei der Buchung zu bezahlen.

Bei verspäteter Zahlung sendet der Vermittler ein Erinnerungsschreiben und der Vertragspartner hat die Möglichkeit, innerhalb von 5 Werktagen die rückständige Zahlung zu leisten. Erfolgt auch nach Ablauf dieser Frist keine Zahlung, kann der Vermittler vom Vertrag zurücktreten und der Vertragspartner haftet in vollem Umfang für den entstandenen Schaden, einschließlich der Kosten, die im Zusammenhang mit der Reservierung und Vertragsauflösung entstanden sind. Bereits gezahlte Beträge werden mit diesen Annullierungsgebühren und der eventuell fälligen Vergütung für sonstigen Aufwand verrechnet.

Der Vermieter kann eine Kaution in Höhe bis zu 500,00 € berechnen. Die jeweilige Kaution wird im Buchungsprozess angezeigt und ist vorab mit der Anzahlung zu bezahlen. Bei Nichtbezahlung kann dem Vertragspartner und seinen Mitreisenden die Benutzung der Unterkunft verwehrt werden.

Der Vermieter behält sich vor, nachträglich eine Aufwandsentschädigung in Rechnung zu stellen, bzw. einen Teil der hinterlegten Kaution einzubehalten, sollte die Unterkunft bei Kontrolle nach der Abreise des Vertragspartners Schäden aufweisen, oder wenn die Unterkunft stark verunreinigt zurückgelassen wurde.

Der Vermieter weist darauf hin, dass alle Unterkünfte Nichtraucherwohnungen sind und in den Räumen des Beherbergungsbetriebs nicht geraucht werden darf. Im Falle einer Nichtbeachtung, werden die Kosten für zusätzlichen Reinigungsaufwand oder entstandene Schäden dem Vertragspartner in Rechnung gestellt.

Etwaige Mängel oder Unregelmäßigkeiten im Hinblick auf die Abnahme der Unterkunft, werden dem Vertragspartner vom Vermieter nach Abreise mitgeteilt und im Rahmen einer Schadensregulierung bearbeitet. Sollten keine Mängel vorliegen, erfolgt die Rückerstattung der Kaution in der Regel innerhalb von 7, spätestens aber 14 Werktagen nach Abreise. Eventuelle Schadensersatzansprüche erlöschen durch die Rückerstattung der Kaution nicht.

 

§ 2.4 Beginn und Ende der Beherbergung

Am Anreisetag steht die Unterkunft dem Gast, nach Absprache mit dem Vermittler, in der Regel ab 15:00 Uhr, zur Verfügung. Die Möglichkeit einer Verzögerung (z.B. aufgrund andauernder Reinigungsarbeiten) ist hierbei nicht ausgeschlossen.

Sollte die Anreise nach 17:00 Uhr erfolgen, muss dies vorher mit dem Vermittler abgesprochen werden. Die Schlüsselübergabe, sowie -abgabe erfolgt nach Rücksprache mit dem Vermittler.

Die Räume des gemieteten Objekts sind durch den Vertragspartner am Tag der Abreise bis spätestens 10:00 Uhr freizumachen. Der Vermieter ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht freigemacht sind. Die Unterkunft ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Verursachte Abfälle, insbesondere Pfandflaschen und Altglas sind eigenständig zu entsorgen. Bei übermäßiger Verschmutzung behält sich der Vermieter vor, zusätzlich entstandene Kosten für die Reinigung von der Kaution einzubehalten oder nachträglich in Rechnung zu stellen (s. 2.3).

 

§ 2.5 Rücktritt vom Beherbergungsvertrag

§ 2.5.1 Rücktritt durch den Vertragspartner

Der Beherbergungsvertrag kann grundsätzlich jederzeit vor Anreise durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden. Hierbei können dem Vertragspartner, je nach Stornierungsdatum, Stornierungsgebühren in Rechnung gestellt werden. Diese Gebühren richten sich nach den bei Buchung vereinbarten Stornierungsbedingungen.

Erforderlich ist in jedem Fall eine Nachricht in Textform, per Mail, Fax, Brief oder eingeschriebenen Brief. Im Falle eines Rücktrittes ist der Vermieter berechtigt, eine pauschale Stornierungsgebühr nach folgender Staffelung zu berechnen:

  • Stornierung mit mehr als 14 Tagen vor Anreise: 25%
  • Stornierung zwischen 14 und 7 Tagen vor Anreise: 50%
  • Stornierung mit weniger als 7 Tagen vor Anreise: 80%
  • Bei Nichtanreise (No-Show): 100%
  • Reiseabbruch während des Aufenthaltes: 100%

Der Tag, an dem die Benachrichtigung über den Wunsch zum Rücktritt beim Vermittler eingeht, ist der Tag dessen Datum zur Festsetzung der Höhe der Stornierungsgebühren genutzt wird. Die Bearbeitung von Stornierungsvorgängen und eventuelle Rückerstattungen erfolgen erst nach dem ursprünglich gebuchten Abreisedatum.

Die Erhebung der Stornierungskosten bezieht sich auf den reinen Mietpreis. Zusätzliche, aufgrund der Stornierung nicht anfallende Kosten wie Endreinigung, Kurtaxe und weitere gebuchte Extras, werden dem Vertragspartner in jedem Fall vollständig zurückerstattet.

Beim Vorliegen eines offiziellen Beherbergungsverbots für das Reisegebiet und für den gebuchten Reisezeitraum, ist eine kostenfreie Stornierung möglich.

Im Falle einer kostenpflichtigen Stornierung bemüht sich der Vermieter, die Unterkunft erneut zu belegen. Sollte der Vermieter die Unterkunft erfolgreich weitervermieten, werden dem Gast, der die Stornierung veranlasst hat, die Stornogebühren lediglich für jene Nächte berechnet, die nicht erneut belegt werden konnten.

Bei Nicht-Anreise ohne vorherige Rückmeldung an den Vermittler (No-Show), werden 100 % des Mietpreises in Rechnung gestellt.

Bei einer Stornierung vor Ort und somit einer früheren Abreise als ursprünglich gebucht, sind die vollen Kosten der nicht in Anspruch genommenen Übernachtungen, sowie in Anspruch genommene Extras vom Vertragspartner zu bezahlen.

Die Beweislast, dass der Vermieter sich Aufwendungen bei der Weitervermietung erspart hat, liegt beim Gast.

 

§ 2.5.2 Rücktritt durch den Vermieter

Wurde die Anzahlung vom Vertragspartner nach einmaliger Erinnerung nicht fristgerecht geleistet, kann der Vermittler ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.

Falls der Gast bis 20:00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.

Bis spätestens 1 Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners kann der Beherbergungsvertrag durch den Vermieter, aus sachlich gerechtfertigten Gründen durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.

Der Vermieter ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag jederzeit und mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn der Vertragspartner bzw. einer der Gäste

  • von den Räumlichkeiten des Beherbergungsbetriebes einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Eigentümer, den im Beherbergungsbetrieb wohnenden Dritten, oder Angestellten des Beherbergungsbetriebs gegenüber, das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht;
  • von einer ansteckenden Krankheit oder einer Krankheit, die über die Beherbergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegebedürftig wird;
  • die vorgelegten Rechnungen bei Fälligkeit innerhalb einer zumutbar gesetzten Frist nicht bezahlt.

Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendem Ereignis (z.B. Elementarereignisse, Streik, behördliche Verfügungen etc.) unmöglich wird, kann der Vermieter den Beherbergungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgelöst gilt, oder der Vermittler von seiner Beherbergungspflicht befreit ist.

Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz etc. des Vertragspartners sind ausgeschlossen.

 

§ 2.5.3 Krankheit oder Tod des Gastes

Ist Gefahr in Verzug, kann der Vermieter eine ärztliche Betreuung auch ohne besonderen Wunsch des Gastes veranlassen, insbesondere dann, wenn dies notwendig ist und der Gast hierzu selbst nicht in der Lage ist. Solange der Gast nicht in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen oder die Angehörigen des Gastes nicht kontaktiert werden können, wird der Vermieter auf Kosten des Gastes für notwendige ärztliche Behandlung sorgen. Der Umfang dieser Sorgemaßnahmen endet jedoch mit dem Zeitpunkt, in dem der Gast Entscheidungen treffen kann oder die Angehörigen vom Krankheitsfall benachrichtigt worden sind.

Der Vermieter behält sich gegenüber dem Vertragspartner und dem Gast oder bei Todesfall gegen deren Rechtsnachfolger Ersatzanspruch für möglicherweise entstandene Kosten vor.

 

§ 2.6 Kurbeitrag und Gästekarte

Es gilt zu jeder Zeit die aktuell gültige Fassung der Kurbeitragssatzung der Stadt Sonthofen.

Mit der sog. „Allgäu-Walser-Card“ bekommt jeder Gast bei seiner Ankunft (oder bei Spätanreisen am Folgetag) eine Gästekarte vom Vermieter ausgehändigt. Sie ist nicht übertragbar und nur vollständig ausgefüllt für die Dauer des registrierten Aufenthaltes gültig.

Mit der Bestätigung der AGB willigen Sie ein, dass wir Ihre Daten an die Gemeinde weiterleiten dürfen, um Ihren Zugang zur Gästekarte freizuschalten.

§ 3.1 Übergabe, allgemeine Haftung und Nutzungsberechtigung

Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Nebenkosten wie Wasser, Strom und Heizung sind im normalen Umfang im Mietpreis enthalten. Bei übermäßigen Preissteigerungen der Energiekosten aufgrund externer Ereignisse, kann vom Vermieter zusätzlich eine kompensierende Energiekosten-Pauschale berechnet werden.

Das Objekt ist bei Übernahme auf Schäden bzw. Mängel zu überprüfen und der Vermieter darüber umgehend in Kenntnis zu setzen, so dass diese zeitnah behoben werden können. Auch Schäden bzw. Mängel, die während der Mietzeit auftreten, sind unverzüglich zu melden.

Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar und den Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar). Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel (s. § 3.2). Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermittler ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.

Die Unterkunft darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte die Unterkunft von mehr Personen als vertraglich vereinbart benutzt werden, hat der Vermieter das Recht, den Mietvertrag fristlos zu kündigen oder die zusätzlichen Personen in Rechnung zu stellen. Eine Untervermietung und/ oder Überlassung der Unterkunft an Dritte ist nicht erlaubt.

Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in der Ferienwohnung vorgesehen. Das Inventar darf nicht umgestellt werden.

Der Vertragspartner haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden.

 

§ 3.2 Schlüsselverantwortung

Der Gast ist für die Dauer des Aufenthaltes in vollem Rahmen für die ausgehändigten Schlüssel verantwortlich. Bei Schlüsselverlust sind die entstehenden Kosten vom Vertragspartner zu tragen.

Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung oder einer Schlüsselversicherung im Rahmen einer Reiserücktrittsversicherung wird dringend empfohlen.

Eine Weitergabe der Schlüssel an Dritte, die nicht im Beherbergungsvertrag als Mitreisende aufgeführt sind, ist untersagt. Die Weitergabe an Dritte berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrages.

Sollte sich der Gast aus seiner Unterkunft ausgeschlossen haben, kann er den Vermieter innerhalb üblicher Geschäftszeiten für einen kostenfreien Öffnungsversuch kontaktieren. Außerhalb der Geschäftszeiten wird hierfür eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00 € erhoben. Sollte eine Öffnung durch den Vermieter nicht möglich sein, werden dem Gast die Kosten für die Öffnung durch einen Schlüsseldienst in vollem Umfang in Rechnung gestellt.

 

§ 3.3 Mitnahme von Haustieren

Tiere dürfen nur in dafür vorgesehenen Objekten, nach vorheriger Zustimmung des Vermieters und allenfalls gegen eine Gebühr pro Tier und Übernachtung in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden.

Der Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw. zu beaufsichtigen oder dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw. beaufsichtigen zu lassen.

Der Vertragspartner bzw. Gast, der ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung, bzw. eine Privathaftpflichtversicherung, die auch mögliche, durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist, auf Aufforderung des Vermieters zu erbringen.

Der Vertragspartner bzw. sein Versicherer haften dem Vermieter gegenüber in vollem Umfang für Schäden, die mitgebrachte Tiere anrichten. Mögliche Schäden umfassen insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Vermieters, die der Vermieter gegenüber Dritten zu erbringen hat.

Falls der Beherbergungsbetrieb über Wellnesseinrichtungen (Whirlpool, Sauna, etc.) verfügt, sind Tiere aus diesen Bereichen fernzuhalten.

 

§ 3.4 Internet-Nutzung

Steht im Beherbergungsbetrieb ein Internet-Zugang via WLAN oder LAN zur Verfügung, so ist dessen Nutzung nur für die Dauer des Aufenthalts und unter Einhaltung der Nutzungsbedingungen gestattet.

Internet-Nutzungsbedingungen:

Der Vertragspartner, bzw. Gast ist für alle über den Internet-Zugang in Anspruch genommenen, kostenpflichtigen Dienstleistungen oder Rechtsgeschäfte und dadurch entstehende Kosten verantwortlich. Die Nutzung geschieht auf eigene Gefahr.

Mit der Nutzung stellt der Gast den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verwendung des Internet-Zugangs durch den Gast oder die Mitreisenden beruhen. Dies gilt auch für alle Kosten und Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer rechtswidrigen oder der Nutzungsvereinbarung zuwiderlaufenden Verwendung entstehen können.

Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist nicht gestattet.

Der Vermittler übernimmt keine Haftung bei technischen Problemen oder Störungen und es bestehen keine Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermittler.

 

§ 3.5 Aufladen von Elektroautos / E-Ladestationen

Steht im Beherbergungsbetrieb eine E-Ladestation zur Verfügung, so darf diese nur nach Absprache mit dem Vermittler und gegebenenfalls gegen Bezahlung einer Nutzungsgebühr verwendet werden.

Das Aufladen von E-Autos an Haushaltssteckdosen ist aus Sicherheitsgründen ausdrücklich untersagt. Diese Steckdosen sind aufgrund der geringen Kw-Leistung nicht für eine Dauerbelastung geeignet. Der Mieter haftet in vollem Umfang für Schäden, die durch eine Nutzung von Haushaltssteckdosen verursacht werden. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Sach- und Personenschäden, die durch eine unsachgemäße Nutzung von Ladestationen entstehen. 

§ 3.6 Betretungs- und Hausrecht

Generell wird der Vermieter oder ein vom Vermieter beauftragter Dritter die Unterkunft nicht in Abwesenheit oder ohne Wissen und Zustimmung des Gastes betreten.

Unter bestimmten Umständen (z.B. um zwingend erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen oder Reparaturen durchzuführen oder wenn erhebliche oder gegenwärtige Gefahr für das Objekt, deren Einrichtung oder darin lebende Personen oder Tiere vorliegt) ist der Vermieter oder ein vom Vermieter beauftragter Dritter dennoch berechtigt, die Ferienwohnung ohne Wissen oder Zustimmung des Gastes zu betreten.

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die zweckmäßige Bereitstellung des Mietobjekts. Nur erhebliche, nicht fristgerecht beseitigte Mängel berechtigen zum Rücktritt vom Beherbergungsvertrag.

Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt ist ausgeschlossen.

Im Falle einer Absage der verbindlichen Buchung durch den Vermieter, in Folge höherer Gewalt oder anderer, unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit), beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten.

Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz. Eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.

Der Vermieter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt oder beworben werden. Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die vom Vermieter bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt oder beworben werden.

Vermieter mitzuteilen, damit dieser Gelegenheit hat, für Abhilfe zu sorgen.

Sollte bei einer der gebuchten Leistungen ein Mangel bestehen und dieser nicht fristgerecht durch den Vermieter behoben werden können, so behält sich der Vermieter vor, dem Vertragspartner einen Preisnachlass in angemessener Höhe anzubieten.

Beschwerden werden mit größter Sorgfalt bearbeitet. Für Schäden und Mängel, die erst am oder nach dem Abreisetag gemeldet werden, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Sollte eine Beschwerde dennoch nicht lösbar sein, ist der Vermieter dazu bereit an alternativen Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen, um eine gütliche Einigung im Interesse beider Parteien zu erwirken.

Der Vermieter speichert personenbezogene Daten, welche unter anderem für die interne Gästeverwaltung genutzt werden.

Der Vertragspartner erklärt sich mit der Verarbeitung seiner Daten und der Daten weiterer Gäste im Rahmen der Datenschutzerklärung einverstanden.

Die Datenschutzerklärung wird in einem eigenständigen Dokument näher erläutert und ist auf www.fewo-dahuim.de/datenschutz einsehbar.

Andere als in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführte Vereinbarungen bestehen nicht.

Mündliche Absprachen werden nicht getroffen.

Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Beherbergungsbetrieb gelegen ist. Dieser Vertrag unterliegt deutschem formellen und materiellen Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmergeschäft der Sitz des Vermieters, wobei der Vermieter überdies berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderem örtlichem und sachlich zuständigem Gericht geltend zu machen.

Es gilt deutsches Recht.

Der Vermieter ist berechtigt, gegen Forderung des Mieters mit eigenen Forderungen aufzurechnen. Der Mieter ist nicht berechtigt mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Vermieters aufzurechnen, es sei denn, der Vermieter ist zahlungsunfähig oder die Forderung des Mieters ist gerichtlich festgestellt oder vom Vermieter anerkannt.

Falls Regelungslücken bestehen oder eine der zuvor beschriebenen Geschäftsbedingungen rechtsungültig ist, so wird diese durch eine sinngemäß am nächsten kommende, gesetzliche Regelung ersetzt. Nicht betroffene Geschäftsbedingungen bleiben weiterhin gültig.

Offensichtliche Druckfehler binden den Vermieter nicht.

Mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen werden alle bisherigen Veröffentlichungen ungültig.